Auf Kurs bleiben und für Fortschritt und Entwicklung sorgen!
Fragestellung
Sind Sie dafür, dass der Markt Allersberg die Entwicklung des Sondergebiets West I - wie von den Allersberger(-inne)n am 17.05.2020 entschieden - weiter zu Ende führt und auf die Entwicklung von West I NICHT verzichtet?
Begründung:
Der Gemeinderat ist der Meinung,
dass demokratisch getroffene
Entscheidungen de rBürger (Bürgerentscheide) und der gewählten Mandatsträger akzeptiert werden sollen.
Es müssen endlich das Ergebnis des Bürgerbegehrens vom 17.05.2020 und die Beschlüsse des Gemeinderats zur Bauleitplanung
umgesetzt werden.
Allersberg kann es sich in der aktuellen Situation nicht leisten,
auf Einnahmen in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Euro zu verzichten.
dass ein Verzicht oder eine
weitere Verzögerung von West I drastische Auswirkungen für die Finanzsituation der Gemeinde hätte.
Die Verkaufserlöse von West I sind fest im Haushalt eingeplant für die Sanierung unserer maroden Infrastruktur, Freibad,
Gilardihaus und vor allem Kindergärten und Schulen. Nur unter strengsten Ermahnungen zur Verschuldungssituation wurde unser Haushalt bisher überhaupt genehmigt.
dass Allersberg bei seiner
gewerblichen Entwicklung sehr großen Aufholbedarf zum Rest des Landkreises hat.
Als viertgrößte Gemeinde im Landkreis dürfen wir nicht weiter auf Platz 14 im Bereich Gewerbeansiedlung dümpeln oder die
Entwicklung wieder auf die Zukunft verschieben. Wir Allersberger haben am 17.5.20 entschieden, wie wir unseren Ort entwickeln wollen... HIER UND JETZT!
dass Logistik eine krisensichere
Zukunftsbranchen darstellt und unsere zentrale Lage hervorragende Rahmenbedingungen dafür bietet.
Die Lage von West I an der Autobahn, dem Bahnhof und Kanal ist ein Alleinstellungsmerkmal für einen Logistikstandort. Nur deshalb
hat uns die Regierung und das Ministerium die Entwicklung von West I (nach LEP) erlaubt. Die erzielbaren Verkaufserlöse für Logistik sind hier deutlich höher als für andere Nutzungen und die
Gewerbesteuereinnahmen sind sicher.
Der Gemeinderat möchte mit seinem Ratsbegehren verhindern,
dass das Ziel der Verhinderung von West I der bisher gescheiterten Bürgerinitiativen nun durch die Hintertür erreicht werden sollen.
Dies wäre nun die dritte Bürgerinitiative mit einem vergleichbaren Ziel. Bereits zur ersten BI „Lebenswertes Allersberg“ haben die Bürger „Nein“ gesagt.
dass unsere Bürger in die
Irre geführt werden.
Wiederholt wurde der falsche Eindruck erweckt, dass West I ein „normales“ Gewerbegebiet mit einem „Branchenmix“ werden kann.
Nach dem LandesEntwicklungsProgramm sind neue Siedlungsflächen (auch Gewerbegebiete) an bestehende Siedlungseinheiten anzubinden. Dies ist der Fall bei WEST II, daher kann es als normales Gewerbegebiet
angelegt werden. Abweichungen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn bestimmte Ausnahmen erfüllt werden (Punkt 3.3 LEP).
Das Gebiet West I ist NICHT angebunden und bedarf somit einer Ausnahmeregelung! Unsere Entscheidungen orientieren sich an geltendem Recht und Machbarkeit – „Wünsch Dir was“ ist keine
Planungsgrundlage!
dass die Flächen von West
I für immer (teure) Ackerflächen bleiben.
Eine Verschärfung des LEP beim Anbinde Gebot steht im Raum und Sondergebiete mit Ausnahmeregelungen werden immer schwerer
auszuweisen (siehe 5ha Regelung). Die Geschichte von „späterer Erschließung“ ist gleichbedeutend mit einer Verhinderung von West I. Wir sind der Meinung: jetzt zupacken und nicht wieder alles
verschieben!
dass auf dem Gebiet West I
stattdessen sonstige Anlagen mit schädlichen Wirkungen entstehen könnten.
Wir wollen in unmittelbarer Nähe zum Hauptort Allersberg und dem angrenzenden Wasserschutzgebiet auf dem Gebiet West I auch keine
sonstigen zugelassenen Anlagen, von denen besonders schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen würden (Punkt 3.3 LEP).
Wir wollen z.B. kein Krematorium, keine Tierkörperbeseitigungsanstalt, keinen Großparkplatz mit Waschanlage, keine Klärschlammverbrennung für den Klärschlamm des ganzen Landkreises und auch keine
Wellpappenfabrik (24/7 LKW Verkehr, mindest. 75dB am Tag und 60dB in der Nacht, mind. 21 Meter hohe Schornsteine, usw.) und auch keine sogenannte „Jahrhundertchance“.
Seit 2018 haben die Gemeinderäte parteiübergreifend alle wesentlichen Beschlüsse für
die heutige Entwicklung zum Sondergebiet in überparteilichen Mehrheiten gefasst.
Der Gemeinderat führt diese Beschlüsse inhaltlich fort und möchte diese richtige Entwicklung endlich zu einem guten Ende bringen
Und zwar wohlüberlegt, aus guten Gründen und ebenfalls mit überparteilichen Mehrheiten.
Helfen Sie bitte den Mandatsträgern, denen Sie in demokratischen Wahlen ihr Vertrauen geschenkt haben!
Danke!